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Bodentiefe Fenster in Haus und Wohnung bieten ein Plus an Wohn- und Lebensqualität. Sie lassen viel gesundes Tageslicht in die Räume, was sich wiederum positiv auf die eigene Gesundheit auswirkt. Darüber hinaus tragen die Fenster zu einer wesentlichen Verbesserung des Raumklimas der gesamten Immobilie bei.
Dennoch bergen bodentiefe Fenster eine hohe Absturzgefahr – vor allem in den oberen Geschosswerken. Die Bauverordnungen der einzelnen Bundesländer in Deutschland schreiben deshalb absturzsichernde Elemente an den Gebäuden vor.
Doch ein Gitter vor dem Fenster ist oft unschön und trübt gleichzeitig den Blick nach draußen. Deshalb werden Fenster mit Absturzsicherungen aus Glas eingebaut. So werden schwere Unfälle oder gar Abstürze aus dem Fenster verringert oder ganz verhindert.

Was sind die TRAV und warum spielen sie eine große Rolle?

Aus diesem Grund spielte für Fensterbauer die sogenannte TRAV eine wichtige Rolle. Die Abkürzung steht für Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen.
Die TRAV gehörte für sie bis vor wenigen Jahren zum wichtigsten Regelwerk für die Bemessung sowie für die Ausführung solcher Verglasungen und Glaskonstruktionen, wie die bodentiefen Fenster und andere.

Wo wird die TRAV angewandt?

Mit Hilfe der Technischen Regeln konnten sowohl Fensterbauer als auch Bauplaner die Sicherheit von absturzsichernder Verglasungen besser einschätzen und Sicherheits-Mindeststandards setzen. In der TRAV waren die Anforderungen an die Ausführung und Bemessungen für die absturzsichernden Verglasungen definiert.
Die Tragfähigkeit der Fenster unter statischen Einwirkungen muss nachgewiesen werden. Das schrieben die TRAV vor.
Das Deutsche Institut für Bautechnik mit Sitz in Berlin hat die Technischen Regeln für absturzsichernde Verglasungen entwickelt.
Der Anwendungsbereich der TRAV erstreckte sich allerdings nicht nur auf die genannten Fenster, sondern beispielsweise auch auf Verglasungen unter dem Handlauf von Treppen.
Weitere Anwendungsbereiche der TRAV waren:
  • Verglasungen von Aufzügen
  • Umwehrungen von Gebäuden
  • lastabtragende Brüstungselemente
  • festverglaste Unterlichter

Wird die TRAV nochmals unterteilt?

Die TRAV wurde in drei verschiedene Kategorien unterteilt:
  • Kategorie A
    Hierbei handelt es sich um linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen. Diese besitzen keinen Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm in baurechtlich erforderlicher Höhe zur Aufnahme von Horizontallasten.
    Zudem müssen die Kanten der Verglasungen durch entsprechende Lagerung oder durch direkt angrenzende Bauteile, wie beispielsweise Wände oder Decken, vor Stößen geschützt sein.
  • Kategorie B
    Bei dieser Kategorie handelt es sich um eine linienförmig gelagerte tragende Glasbrüstung, deren Scheiben mit einem Handlauf verbunden sind. Treppen mit einer solchen Glasbrüstung sind ein Beispiel dafür.
  • Kategorie C
    In dieser Kategorie sind die absturzsichernden Verglasungen zusammengefasst, die nicht zur Abtragung von Horizontallasten dienen. Darüber hinaus wird die Kategorie nochmals in drei Untergruppen unterteilt:
    - C1: Die Verglasungen sind an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten linienförmig oder punktförmig gelagerte Geländerausfachungen. ‚
    - C2: Die an zwei gegenüberliegenden Seiten linienförmig gelagerten Vertikalverglasungen befinden sich unterhalb eines in Holmhöhe angeordneten und lastenabtragenden Querriegels.
    - C3: Die Verglasungen dieser Unterkategorie entsprechen den Verglasungen der Kategorie A. Sie verfügen über einen lastragenden Holm, der sich nach baurechtlichen Vorschriften in der erforderlichen Höhe befindet.

Ist die TRAV heute noch gültig?

2015 wurde die DIN 18008-4 eingeführt und machte die TRAV sowie weitere technische Regeln, wie zum Beispiel die TRLV (Technische Regeln für die Verwendung von linienförmigen Verglasungen) oder die TRPV (Technischen Regeln für die Bemessung und Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen) ungültig.
Die Anwendung der TRAV ist in den Bundesländern seit der Einführung der DIN 18008-4 in baurechtlicher Hinsicht demnach nicht mehr möglich. Dennoch sind die Inhalte der Norm weitgehend deckungsgleich mit denen der TRAV.

Wurde die DIN 18008 seit der Einführung überarbeitet?

Im Mai 2020 trat die Neuregelung der DIN 18008 in Kraft. Sie bringt für Bauplaner vor allem eines: Sie müssen die Norm und das geltende Baurecht beachten sowie gleichzeitig eine Risikobeurteilung vornehmen.
Im Fall der bodentiefen Fenster müssen sie abwägen, ob die Verglasung mit Sicherheitsglas erfolgt oder nicht. Für den Bauplaner bleibt das Haftungsrisiko sehr hoch, da Unfälle oder Abstürze aus den bodentiefen Fenstern nicht ausgeschlossen werden können.

Was hat es mit den Verkehrswegen in einem Gebäude auf sich?

Die Planung der (bodentiefen) Fenster mit Sicherheitsglas, wie zum Beispiel VSG (Verbundsicherheitsglas) oder ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas) hängt davon ab, ob die Hauptverkehrswege innerhalb eines Gebäudes frei sind.
Wenn zum Beispiel ein Tisch oder ein Sofa vor dem bodentiefen Fenster steht, müssen Planer nicht unbedingt Verbundsicherheits- oder Einscheiben-Sicherheitsgläser für die Verglasung wählen.
Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Planer die Sicherheitsverglasung mit einbeziehen. Fakt ist: Die Risikobewertung wird umso schwieriger, je weniger Möbel in den Verkehrswegen von Gebäuden stehen.

Ist VSG in Gebäuden in Deutschland vorgeschrieben?

Das Wichtigste vorweg: Bei Überkopfverglasungen oder bei Glasdächern mit einem Neigungswinkel von 10 Grad ist das VSG baurechtlich vorgeschrieben. Dies findet sich auch in den einzelnen Bauverordnungen der Bundesländer.
Für bodentiefe Fenster ist das VSG nicht zwingend erforderlich. Dennoch sollten sowohl Planer als auch Bauherren über diese Möglichkeit der Verglasung nachdenken. Fenster mit VSG-Glas schützen vor Verletzungen und lassen gleichzeitig genug gesundes Tageslicht in die Räume von Haus und Wohnung.

Wichtiger Hinweis:

Auch, wenn dem VSG eine nahezu unzerstörbare Eigenschaft nachgewiesen wird, kann es unter starken Kräfteeinwirkungen beschädigt werden. Sollte dies passieren, verfügt die Scheibe über eine Resttragfähigkeit. Zudem hat sie eine Art Sicherheitsnetz. Verbundsicherheitsgläser können eine Menge vertragen.

Ab welcher Höhe braucht man Verbundsicherheitsverglasung?

Sowohl die einzelnen Landesbauverordnungen der Bundesländer als auch die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass Bauteile zur Absturzsicherung nötig sind, sobald ein Höhenunterschied von 1 Meter bis 12 Meter zwischen den Verkehrsflächen besteht.
Dann muss die Höhe für die absturzsichernde Verglasung mindestens 90 Zentimeter betragen. Sollte die Absturzhöhe mehr als 12 Meter betragen, muss die Höhe der absturzsichernden Brüstung mehr als einen Meter betragen.
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