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Neue Fenster steuerlich absetzen - so funktioniert es

Ein Fenstertausch kann nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern auch steuerlich interessant sein. Doch vielen Hausbesitzern ist nicht bewusst, dass sich neue Fenster steuerlich absetzen lassen - teils mit spürbaren Beträgen.

Aber wie funktioniert das? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie gehen Sie am besten vor? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie neue Fenster von der Steuer absetzen und welche Regeln dabei gelten.

Mann steht am Fenster und überprüft Unterlagen vor einem Laptop

Neue Fenster von der Steuer absetzen - ist das möglich?

Seit 2020 ist es möglich, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen. Dazu gehört auch der Austausch alter Fenster. Die gesetzliche Grundlage bildet § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser Paragraf sieht vor, dass Sie 20 % Ihrer Sanierungskosten über drei Jahre verteilt direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen können - mit einer maximalen Förderung von 40.000 Euro. Klimafreundliche Modernisierungen wie die Fenstererneuerung sind damit steuerlich absetzbar und bieten eine attraktive Alternative zur BAFA-Förderung von Fenstern.

Wichtig zu wissen: Die Förderung kann nicht zusätzlich zu anderen staatlichen Programmen beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Fenstererneuerung steuerlich absetzbar ist?

Damit Sie Ihre neuen Fenster steuerlich absetzen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Selbst genutztes Wohneigentum: Die Steuervergünstigung gilt nur für Eigentümer, die selbst in der Immobilie wohnen.
  • Gebäudealter: Das Haus oder die Wohnung muss zum Zeitpunkt des Beginns der Sanierung mindestens zehn Jahre alt sein.
  • Fachgerechter Einbau: Die Fenstermontage muss durch ein Fachunternehmen erfolgen - eine Eigenmontage ist ausgeschlossen.
  • Nachweis: Das ausführende Unternehmen muss eine amtlich anerkannte Bescheinigung ausstellen (Vordruck nach § 35c EStG).

Tipp: Achten Sie bei der Wahl des Fensteranbieters darauf, dass dieser Erfahrung mit förderfähigen Projekten hat.

Welche Kosten sind beim Fenstereinbau steuerlich absetzbar?

Sie können sowohl Material- als auch Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen:

  • Neue Fenster (inkl. Fensterverglasung und Rahmen)
  • Montage und Ausbau der alten Fenster
  • Entsorgung und Nebenarbeiten (z.B. Abdichtung)
  • Gerüst- und Sicherheitsmaßnahmen

Nicht absetzbar sind:

  • Eigene Leistungen (z. B. Selbsteinbau)
  • Leistungen ohne Rechnung
  • Förderungen über KfW oder BAFA (eine Kombination ist nicht möglich)

Wichtig: Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro - verteilt über drei Jahre:

  • Jahr 1: 7 % der Kosten (max. 14.000 Euro)
  • Jahr 2: 7 % der Kosten (max. 14.000 Euro)
  • Jahr 3: 6 % der Kosten (max. 12.000 Euro)

Fenstereinbau steuerlich absetzbar machen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Damit Sie Ihre neuen Fenster erfolgreich von der Steuer absetzen können, empfiehlt sich eine strukturierte Vorgehensweise. Der Ablauf sieht idealerweise so aus:

1. Planung: Überlegen Sie, welche Fenster ersetzt werden sollen und warum (z.B. schlechte Dämmung).

2. Angebot einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ausführlich beraten, welche Fensterart zu Ihrem Projekt passt.

3. Durchführung: Beauftragen Sie den Austausch durch zertifizierte Monteure.

4. Bescheinigung anfordern: Nach Abschluss der Arbeiten stellt das Unternehmen die erforderliche Bescheinigung nach § 35c EStG aus.

5. Steuererklärung: Reichen Sie die Kosten inklusive Bescheinigung mit Ihrer Steuererklärung ein (Anlage "Energetische Maßnahmen").

Tipp: Für die Geltendmachung reicht oft schon eine einfache Beilage zur Steuererklärung. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Steuerberater nach.

Paar überprüft Steuerunterlagen am Laptop und freut sich über mögliche Ersparnisse

Steuerermäßigung oder Förderung - was ist besser?

Neben dem Steuerbonus gibt es auch Förderungsmöglichkeiten durch die KfW oder das BAFA. Allerdings können Sie nicht beides gleichzeitig nutzen. Diese Übersicht hilft Ihnen bei der Entscheidung, welche Maßnahme sich für Ihr Vorhaben mehr lohnt:

Kriterium: Art der Förderung

  • Steuerermäßigung (§ 35c EStG)
    • Steuerliche Ermäßigung
  • KfW-/BAFA-Förderung
    • Zuschuss oder Kredit

Kriterium: Wann beantragen?

  • Steuerermäßigung (§ 35c EStG)
    • Nach Abschluss der Maßnahme
  • KfW-/BAFA-Förderung
    • Vor Beginn der Maßnahme

Kriterium: Voraussetzungen

  • Steuerermäßigung (§ 35c EStG)
    • Fachbetrieb + energetische Verbesserung
  • KfW-/BAFA-Förderung
    • Energieberater + Antragstellung

Kriterium: Förderhöhe

  • Steuerermäßigung (§ 35c EStG)
    • Bis zu 20 % der Kosten, max. 40.000 €
  • KfW-/BAFA-Förderung
    • Bis zu 20 % Zuschuss, max. 12.000 €

Kriterium: Abwicklung

  • Steuerermäßigung (§ 35c EStG)
    • Über die Steuererklärung beim Finanzamt
  • KfW-/BAFA-Förderung
    • Über KfW oder BAFA

Kriterium: Bürokratischer Aufwand

  • Steuerermäßigung (§ 35c EStG)
    • Eher gering
  • KfW-/BAFA-Förderung
    • Eher hoch

Neue Fenster von der Steuer absetzen - wann lohnt es sich besonders?

Neue Fenster zu kaufen und diese von der Steuer abzusetzen, lohnt sich vor allem in diesen Fällen:

  • Gebäudealter: Ihre Immobilie ist älter als zehn Jahre und weist hohe Wärmeverluste auf.
  • Geplanter Austausch: Sie planen ohnehin einen Fensteraustausch - der energetische Mehrwert wird zusätzlich gefördert.
  • Kombination von Maßnahmen: Sie führen weitere Sanierungen wie Dämmung oder Heizungstausch durch - so entsteht ein stimmiges Gesamtkonzept.

Fenster tauschen - Energie sparen und Steuervorteile sichern

Wenn Sie Ihre Fenster jetzt erneuern, investieren Sie in Komfort, Energieeffizienz und senken langfristig Ihre Kosten. Achten Sie auf eine fachgerechte Umsetzung, nutzen Sie den Steuerbonus und holen Sie mehr aus Ihrer Investition heraus.

Bei meinfenster24 können Sie hochwertige Energiesparfenster kaufen, die optimal für steuerlich geförderte Sanierungen geeignet sind. Nutzen Sie dazu unseren praktischen Konfigurator und planen Sie Ihr Wunschfenster ganz einfach online.

Bei allen Produkten mit *** kann sich die Lieferzeit um 6 Wochen verlängern.
Hinweis zu den Lieferzeiten**
Die angegebenen Lieferzeiten stellen die schnellstmöglichen Lieferzeiträume dar, die aktuell für Fenster und Türen bei unseren Herstellern realisierbar sind. Je nach Produktauswahl, Konfiguration und gewähltem Hersteller kann die tatsächliche Lieferzeit abweichen. Bei Ihrer Bestellung erhalten Sie die individuellen Angaben im Fenster-Konfigurator und können so die voraussichtliche Lieferzeit Ihres Wunschprodukts einschätzen. Wir empfehlen Ihnen, bei Neubau oder Sanierung ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen, um Verzögerungen auf der Baustelle zu vermeiden.
Aufgrund anhaltender Lieferengpässe bei der Beschaffung von Rohstoffen wie Stahl, Kunststoff und Holz kann es bei Ihrer Bestellung zu verlängerten Lieferzeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Berücksichtigung bei der Planung. Eine nachträgliche Preisminderung oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

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