
Ein Fenstertausch kann nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern auch steuerlich interessant sein. Doch vielen Hausbesitzern ist nicht bewusst, dass sich neue Fenster steuerlich absetzen lassen - teils mit spürbaren Beträgen.
Aber wie funktioniert das? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie gehen Sie am besten vor? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie neue Fenster von der Steuer absetzen und welche Regeln dabei gelten.
Seit 2020 ist es möglich, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen. Dazu gehört auch der Austausch alter Fenster. Die gesetzliche Grundlage bildet § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser Paragraf sieht vor, dass Sie 20 % Ihrer Sanierungskosten über drei Jahre verteilt direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen können - mit einer maximalen Förderung von 40.000 Euro. Klimafreundliche Modernisierungen wie die Fenstererneuerung sind damit steuerlich absetzbar und bieten eine attraktive Alternative zur BAFA-Förderung von Fenstern.
Wichtig zu wissen: Die Förderung kann nicht zusätzlich zu anderen staatlichen Programmen beantragt werden.
Damit Sie Ihre neuen Fenster steuerlich absetzen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Tipp: Achten Sie bei der Wahl des Fensteranbieters darauf, dass dieser Erfahrung mit förderfähigen Projekten hat.
Sie können sowohl Material- als auch Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen:
Nicht absetzbar sind:
Wichtig: Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro - verteilt über drei Jahre:
Damit Sie Ihre neuen Fenster erfolgreich von der Steuer absetzen können, empfiehlt sich eine strukturierte Vorgehensweise. Der Ablauf sieht idealerweise so aus:
1. Planung: Überlegen Sie, welche Fenster ersetzt werden sollen und warum (z.B. schlechte Dämmung).
2. Angebot einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ausführlich beraten, welche Fensterart zu Ihrem Projekt passt.
3. Durchführung: Beauftragen Sie den Austausch durch zertifizierte Monteure.
4. Bescheinigung anfordern: Nach Abschluss der Arbeiten stellt das Unternehmen die erforderliche Bescheinigung nach § 35c EStG aus.
5. Steuererklärung: Reichen Sie die Kosten inklusive Bescheinigung mit Ihrer Steuererklärung ein (Anlage "Energetische Maßnahmen").
Tipp: Für die Geltendmachung reicht oft schon eine einfache Beilage zur Steuererklärung. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Steuerberater nach.
Neben dem Steuerbonus gibt es auch Förderungsmöglichkeiten durch die KfW oder das BAFA. Allerdings können Sie nicht beides gleichzeitig nutzen. Diese Übersicht hilft Ihnen bei der Entscheidung, welche Maßnahme sich für Ihr Vorhaben mehr lohnt:
Kriterium: Art der Förderung
Kriterium: Wann beantragen?
Kriterium: Voraussetzungen
Kriterium: Förderhöhe
Kriterium: Abwicklung
Kriterium: Bürokratischer Aufwand
Neue Fenster zu kaufen und diese von der Steuer abzusetzen, lohnt sich vor allem in diesen Fällen:
Wenn Sie Ihre Fenster jetzt erneuern, investieren Sie in Komfort, Energieeffizienz und senken langfristig Ihre Kosten. Achten Sie auf eine fachgerechte Umsetzung, nutzen Sie den Steuerbonus und holen Sie mehr aus Ihrer Investition heraus.
Bei meinfenster24 können Sie hochwertige Energiesparfenster kaufen, die optimal für steuerlich geförderte Sanierungen geeignet sind. Nutzen Sie dazu unseren praktischen Konfigurator und planen Sie Ihr Wunschfenster ganz einfach online.